Der Erhalt von Bäumen ist uns ein großes Anliegen. Durch gut ausgebildete Baumkletterer und deren fachgerechte Baumpflege nach dem aktuellen Regelwerk (ZTV) können Sie Ihre Bäume sicher und vital halten.
Ihr Baum muss auf Grund von unzureichender Standsicherheit weichen? Selbst schwierige Fällungen können wir mittels Seilklettertechnik lösen.
Wir kontrollieren ihre Bäume, ob im privaten oder öffentlichen Bereich. Durch Fachgerechte Baumkontrolle kann man sich viele unnötige Kosten sparen.
Ihr alter Baum musste weichen? Wir pflanzen Ihren Neuen und beraten Sie optimal bei der Entscheidung der Baumart und den passenden Standort.
Nach einer Baumfällung bleibt nur noch der Baumstumpf übrig, je nach Wunsch entfernen wir Ihnen den Wurzelstock rückstandslos, je nach örtlicher Gegebenheit sowie Größe und Menge der Stumpen, arbeiten wir mittels Wurzelstockfräse oder Bagger.
Die Zeit für Baumfällungen ist für Privatgartenbesitzer ab Anfang März vorbei. Grund dafür ist das Vogelschutzgesetz. Dies schreibt vor, nur im Zeitraum vom 1. Oktober - 1. März Baumfällungen oder starke Schnittmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Daher bitten wir alle Kunden bei Wunsch einer Fällung, rechtzeitig mit uns Kontakt auf zunehmen um in diesem Zeitfenster einen passenden Termin zu finden. Bitte informieren Sie sich auch, ob es eine Baumschutzverordnung in Ihrem Ort gibt, um gegebenenfalls rechtzeitig eine Genehmigung einholen zu können. Ein schonender Heckenschnitt, Formschnitt oder Baumpflege (nach ZTV) ist ganzjährig zugelassen. Bei Bäumen die plötzlich eine Gefahr darstellen, z.B. durch Sturmschäden, Krankheit, o.ä. ist von Gefahr im Verzug auszugehen und kann eine sofortige Fällung veranlasst werden . In einem solchen Fall sollten Sie schnellstmöglich um Schlimmeres zu vermeiden einen Fachmann zu Rat ziehen.
Wer eine öffentliche Straße, Rad- oder Fußweg auf seinem Grund oder direkt angrenzend hat, muss für die Verkehrssicherheit Sorgen und haftet im Falle eines Schadens. Wir empfehlen Ihnen daher Ihre Bäume regelmäßig von einem Fachmann kontrollieren zu lassen und wenn nötig bei einer bevorstehenden Gefahr oder einem Schaden die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen durchführen zu lassen und somit der Verkehrssicherungspflicht nach zu kommen.